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Unsere Grundsätze

Die Lebenshilfe Bremen ist uneingeschränkt für alle Menschen mit geistiger Behinderung da, unabhängig vom Schweregrad der Behinderung und von der Höhe des persönlichen Hilfebedarfs .

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Artikel 3 des Grundgesetzes ist die Leitlinie für die gesamte Arbeit der Lebenshilfe: gegen Diskriminierung und für das Recht auf persönliche Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Als Elternverein und Fachverband setzen sich Eltern, Angehörige, Fachleute und - mit wachsender Priorität - Menschen mit geistiger Behinderung selbst in der Lebenshilfe Bremen für diese Belange ein.

Im Mittelpunkt steht dabei der geistig behinderte Mensch mit seiner individuellen Persönlichkeit und seinen Bedürfnissen in allen Lebensphasen.

Die Lebenshilfe Bremen unterstützt den Menschen mit geistiger Behinderung in seinem Streben nach Eigenständigkeit und Führung eines selbstbestimmten Lebens.

Zur Aufgabe der MitarbeiterInnen der Lebenshilfe Bremen gehört es, den persönlichen Willen und die Würde des Menschen mit Behinderung sowie das Verhältnis zu seiner Familie wichtig zu nehmen und zu fördern. Diese Haltung stellt Anforderungen an die ganze Person. Offenheit, Kritikfähigkeit sowie eine gleichberechtigte und menschliche Beziehung sind daher die Qualitätsmerkmale unserer Arbeit.

 

Bild zu diesem Thema: Mädchen wirft Ball
 

Lebenshilfe Bremen e.V.
Waller Heerstraße 55
28217 Bremen

Tel. 0421-387 77 0
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